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Bauen mit einem Architekten

Einleitung
Das Ziel vom eigenen Heim ist bei vielen Leuten nach wie vor erstrebenswert. Dabei hat die zukünftige Bauherrschaft verschiedene Entscheidungen zu treffen. Wer plant unser Haus? Das ist eine wichtige Entscheidung. Möchte man ein fertiges Haus kaufen, oder will man nach eigenen Wünschen ein Traumhaus entwerfen, wobei bereits auch ein kleines Haus ein Traumhaus sein kann. Wer sich also entscheidet, ein Haus mit einem Architekten zusammen zu entwerfen und auszuführen, muss sich Zeit nehmen und sich mit den vielfältigsten Problemen am Bau beschäftigen. Jedoch wird diese Arbeit belohnt, indem man miterleben kann, wie sich Schritt für Schritt das neue Wohneigentum entwickelt und dann mit den Handwerkern umgesetzt wird. Die Beziehung zum eigenen Haus wird damit besser und die Freude am Entstandenen grösser. Damit aber keine Überraschungen und Enttäu- schungen entstehen, sind einige Punkte für die reibungslose Zusam- menarbeit mit einem Architekten zu beachten.

Was ist ein Architekt?
Der Architekt ist Planer und Entwerfer eines Bauwerkes. Aufgrund vieler und verschiedener Vorgaben entwirft der Architekt ein Projekt, das die Betriebsabläufe, verbunden mit der Raumaufteilung und der Umgebung, enthält. Damit kann ein Ganzes entstehen, das den vielfältigsten Anforderungen genügt. Diese Aufgabe ist nicht immer leicht und mit vielen Zielkonflikten verbunden. Eine Lösung für diesen ?Gordischen Knoten? zu finden, ist eine Hauptaufgabe des Architekten. Weiter ist ein Architekt der persönliche Berater, der in treuhänderischer Weise die Interessen der Bauherrschaft wahrnimmt. Daraus ergibt sich, dass eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem Architekten und der Bauherrschaft stattfinden muss. Es ist darauf zu achten, dass die zwischenmenschliche Beziehung gut ist und dass die ?Chemie? stimmt. Diese Grundvoraussetzung ist massgebend, da ein Bauprojekt lange dauern kann und man sehr eng zusammenarbeiten muss, wenn ein gutes und für alle Beteiligten befriedigendes Resultat erreicht werden will.

Was kann ein Architekt?
Vom Architekten kann verlangt werden, dass er die Bauherrschaft über Konstruktion und Materialien am Bau beraten kann. Er muss Basiskenntnisse über die Arbeit der Spezialingenieure haben und deren Anforderungen bei der Planung bereits umsetzen können. Kenntnisse der administrativen und organisatorischen Abwicklungen am Bau und im Büro sind Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf vom Projektentwurf über die Ausführung der Baute bis zur Abrechnung. Ein Architekt muss die Ideen der Bauherrschaft, seine Ideen, aber auch spezifische Randbedingungen mit den konstruktionstechnischen und ma- terialtechnischen Möglichkeiten ideal verbinden können, damit kein Flickwerk, sondern etwas aus einem Guss entsteht. Der Architekt braucht Einfühlungsvermögen, um auf die Wünsche und die Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner eingehen zu können, aber er braucht auch Härte, um die Anliegen der Bauherrschaft gegenüber den Behörden und Handwerkern durchzusetzen. Und nicht zuletzt braucht der Architekt Grundkenntnisse juristischer Art, um bei Bauordnungen und Baubewilligungsverfahren zurecht zu kommen. Zudem sollen ja auch Verträge mit den Beteiligten am Bau ausgearbeitet werden, die juristisch richtig sind. Dieser ganze Themenkatalog setzt eine gute Ausbildung und auch ein gutes Stück Erfahrung voraus.

Die Arbeit eines Architekten
Die Arbeit des Architekten ist in der SIA-Norm 102 geregelt, so wie es die nachstehende Tabelle auflistet. Die SIA-Norm 102 kann auch vom Architekten verlangt werden, damit man diese in aller Ruhe durchlesen und studieren kann. Die Arbeitsschritte sind hier in eine Leistungstabelle aufgegliedert und in einzelne Prozentwerte unterteilt. Diese Gliederung zeigt einen üblichen Bauablauf chronologisch auf. Im Gespräch mit dem Architekten müssen die gewünschten Arbeiten besprochen werden, aber auch die sich daraus ergebenden finanziellen Aspekte sind zu regeln. Dabei ist die Arbeit des Architekten als Auftrag zu verstehen. Dieser Architekturvertrag kann unter gewissen Umständen gegenseitig aufgelöst werden. Eine Auflösung des Vertrages sollte jedoch nur bei wirklich tiefgreifenden Problemen zwischen der Bauherrschaft und dem Architekten erfolgen, da damit immer viel Ärger und grosse Umtriebe verbunden sind und das Gesamtbauwerk in seiner Art leidet und nicht selten teurer wird.

Die Gesamtleistung wird gemäss nachfolgender Tabelle in die einzelnen Phasen und Teilleistungen aufgeteilt.

Die Gesamtleistung (100%) enspricht der Erbringung aller erforderlichen Grundleistungen.

Vorprojektphase 9.0%
Problemanalyse 1.0%
Studium von Lösungsmöglichkeiten 4.5%
Vorprojekt und Grobschätzung der Baukosten und Termine 3.5%

Projektphase 26.0%
Bauprojekt und Schätzung der Baukosten und Termine 12.5%
Baubewilligungsverfahren 1.5%
Detailstudien 5.0%
Kostenvoranschlag 7.0%

Vorbereitungsphase 19.0%
der Ausführung Provisorische Ausführungspläne 12.0%
Ausschreibungen und Analyse der Angebote, Vergebungsanträge 6.0%
Terminplan 1.0%

Ausführungsphase 42.0%
Untemehmer- und Lieferantenverträge 1.0%
Definitive Ausführungspläne 9.0%
Gestalterische Leitung 5.0%
Bauleitung 27.0%

Abschlussphase 4.0%
Schlussabrechnung 2.0%
Dokumentation über das Bauwerk 1.0%
Leitung der Garantiearbeiten 1.0%

Gesamtleistung 100.0%

Wie wählt man einen Architekten?
Vielfach sind es private oder auch geschäftliche Beziehungen, welche die Wahl eines Architekten bestimmen. Trotzdem sollte man sich erkundigen über die Ausbildung und auch den Erfahrungsstand. Eine Besichtigung von ausgeführten Bauten und ein Gespräch mit den Erbauern zeigen, ob der Stil des Architekten dem eigenen Empfinden entspricht. Eine Aussprache bringt weitere Anhaltspunkte bezüglich der Zusammenarbeit und des Gesamtklimas zwischen Architekten und Bauherrschaft. Dieses Gesamtklima ist für einen guten Gesamtabschluss eines Gebäudes wichtig. Nur so entstehen Bauten, die in der Gesamtheit gut werden.

Was kostet die Arbeit eines Architekten?
Auch hier regelt die SIA-Norm 102 die Honorierung der Arbeit. Diese ist recht kompliziert. Es können verschiedene Honorarmöglichkeiten angewendet werden. Ob eine Honorierung nach dem ?Kostentarif? (prozentual zu den Baukosten), Honorarberechnung nach SIA 102

dem ?Zeittarif? (Regiearbeit), dem ?Honorar nach Gehälter? (Löhne des Büros) oder nach dem ?Volumentarif? (Grösse des Gebäudes) erfolgt, gilt immer, dass man die Honorierung der Architekturarbeiten mit dem Architekten im voraus bespricht und festlegt. Hierfür stehen vorgedruckte Verträge zur Verfügung, die auch die Nebenkosten wie Reisespesen, Plankopien usw. regeln. Sich nachträglich über die Höhe eines Honorars zu einigen, ist sehr schwer und meistens mit unnötigen Streitereien verbunden.

Schlusswort
Das Erstellen eines Gebäudes zusammen mit einem Architekten ist immer ein Erlebnis. Die vielen Erfahrungen und auch schönen Erinnerungen, aber auch die intensive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Bau, von der Planung des Hauses über die Arbeit der Handwerker bis hin zu den Baubehörden und den Banken, lassen eine tiefe Beziehung zwischen dem Gebäude und der Eigentümerschaft entstehen. Die Zufriedenheit und die Gewissheit, nach Abschluss der Arbeiten ins eigene Traumhaus zu ziehen, lohnt jeglichen zeitlichen Aufwand.